Numerus was?! – Was hat es mit dem NC auf sich?

Von allen gefürchtet, weil häufig missverstanden – wer sich über die verschiedenen Studiengänge an Universitäten und Hochschulen informiert, wird früher oder später auf den Begriff des NC stoßen.

Doch was ist damit eigentlich genau gemeint, wie funktioniert eine Zulassung mit NC und auf was solltest du dabei achten?

NC steht für Numerus Clausus. Das bedeutet „geschlossene Zahl“ und meint die begrenzt festgelegte Anzahl an zu vergebenden Studienplätzen. Faktoren wie Räumlichkeiten, finanzielle Mittel und Mitarbeiter*innenkontingent bestimmen, wie viele Studienplätze eine Hochschule anbieten kann. Übersteigt die Anzahl der Studienbewerber*innen die Zahl der zu vergebenden Plätze, muss ein Auswahlverfahren eingeführt werden. Hier kommt nun der NC ins Spiel.

Der NC gibt den Abiturschnitt der letzten Person an, die im vorherigen Semester für diesen Studiengang zugelassen werden konnte. Ein NC von 1,9 würde also bedeuten, dass im vorherigen Jahr alle Bewerber*innen mit einem Schnitt von 1,9 oder besser für diesen Studiengang zugelassen wurden. Das bedeutet aber auch, dass sich der NC immer erst nach einem Zulassungsverfahren ergibt und nicht im Vorhinein von einer Hochschule festgelegt wird. Festgelegt wird nur die Anzahl der zu vergebenden Plätze.

Was gilt es also zu beachten:

Da der NC nicht im Vorhinein festgelegt wird, kann er von Semester zu Semester schwanken. Wenn du dich über den NC aus dem vorherigen Semester informierst, bietet dir das also eine grobe Orientierung, aber keine Garantie dafür, wie der NC im nächsten Semester ausfallen wird.

Der NC ist daher auch keine Mindestdurchschnittsnote, die man benötigt, um sich zu bewerben oder zugelassen zu werden. Wenn du dich über den NC aus dem Vorsemester informiert hast und dein Abiturschnitt schlechter ist, kannst du dich also trotzdem bewerben. Sollte die Differenz sehr groß sein, kann es aber sinnvoll sein, eine Alternative zu bedenken.

Außerdem zählen in vielen Zulassungsverfahren neben dem Abiturdurchschnitt auch weitere Kriterien, wie z.B. Eignungsprüfungen, bestimmte Vorerfahrungen oder freiwillige Dienste. Schau dir deswegen auf jeden Fall die Zulassungsordnung des Studiengangs an, auf den du dich bewerben möchtest. Diese findest du in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Hochschule.

Zudem gilt: Solltest du nicht auf Anhieb eine Zulassung erhalten, stehen nach dem Hauptverfahren häufig noch Plätze im Nachrückverfahren zur Verfügung. Zudem gibt es an vielen Hochschulen auch ein Losverfahren, bei dem frei gebliebene Plätze per Zufallsprinzip vergeben werden – ganz unabhängig von deiner Abiturnote.

Es lohnt sich also, sich gut zu informieren und sich zu bewerben – auch dann, wenn der NC erstmal abschreckend scheint.

Viel Erfolg für deine Bewerbung!

Autorin: Miriam Geiselmann, Zentrale Studienberatung der Universität Heidelberg

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