Was du tun musst, damit du auch für das Studium zugelassen wirst, hängt von dem jeweiligen Verfahren für die Zulassung ab. Auf jeden Fall solltest du dich rechtzeitig über die für eine Bewerbung, Anmeldung und Einschreibung geltenden Fristen und Termine bei der Hochschule erkundigen, In den Studiengängen aus dem küstlerischen, musischen, gestalterischen oder sportlichen Bereich muss in der Regel ein gesondertes Aufnahmeverfahren durchlaufen werden.
Was muss ich mitbringen? – Zulassungsvoraussetzungen
Die Internetseiten der Hochschulen informieren nicht nur über Inhalte und Ablauf des Studiums, sondern auch über die Zulassungsvoraussetzungen:
- Wichtigstes Kriterium ist in der Regel die Note der Hochschulzugangsberechtigung. Außerdem werden häufig weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. Praktika, Eignungsprüfungen und -tests, Fremdsprachenkenntnisse.
- Welche Fristen und Termine gibt es? Neben Bewerbungs- und Anmeldefristen gibt es Fristen für Auswahlverfahren und natürlich für die Einschreibung.
- Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt oder kann man sich einfach einschreiben?
Bei allen Fragen helfen die Studienberatungen der Hochschulen weiter, deren Kontaktadressen sich im HRK-Hochschulkompass finden.
Fall 1: Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung


Für Studiengänge, für die keine Bewerbung, aber eine Anmeldung erforderlich ist, müssen die notwendigen Unterlagen direkt und fristgerecht bei der Hochschule abgegeben werden. Infos dazu gibt es auf den Internetseiten der Hochschulen, im HRK-Hochschulkompass oder bei den Studienberatungen der Hochschulen. Für Studiengänge, für die weder Bewerbung noch Anmeldung erforderlich sind, erfolgt die Einschreibung direkt bei der Hochschule. Auch hier gelten Fristen!
Fall 2: Studiengang mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung
Für Studienplätze der Fächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin oder Zahnmedizin ist die Bewerbungsfrist für Neuabiturienten der 15. Januar bzw. der 15. Juli. Bewerbungen sind nur bei der Stiftung für Hochschulzulassung möglich. Nähere Informationen unter findest du auf der Webseite von Hochschulstart!
Fall 3: Studiengang mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Die Bewerbungsunterlagen gehen direkt an die Hochschule. Die Fristen für die Bewerbung werden im HRK-Hochschulkompass und auf den Internetseiten der Hochschule bekannt gegeben. Bei einer Zusage erfolgt die Einschreibung direkt an der Hochschule spätestens bis zu der Frist, die die Hochschule mit dem Zulassungsbescheid mitteilt. Weil nicht alle
Bewerberinnen und Bewerber ihr Studienplatzangebot annehmen, werden frei werdende Plätze in einem Nachrückverfahren an die besten der zuvor abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber vergeben.
Wichtig: Bei einigen örtlich zulassungsbeschränkten Studienmöglichkeiten haben die Hochschulen die Stiftung für Hochschulzulassung mit der Durchführung des Zulassungsverfahrens beauftragt, dem „Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)“. Vor der Bewerbung an den Hochschulen, müssen Sie sich jedoch auf dem Portal von Hochschulstart registrieren.
Wichtig: Wer sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessiert, sollte nicht von vornherein nur auf eine Karte setzen. Andere Standorte bieten vielleicht ein genauso interessantes Programm wie die Hochschule im Nachbarort. Vor allem die Hochschulen in den großen Uni-Städten erhalten meist besonders viele Bewerbungen.


Last Minute: Der HRK-Hochschulkompass bietet in den Monaten März/April und September/Oktober eine bundesweite Studienplatzbörse an. Sie informiert über Studienplätze, die bis dahin auch über die Nachrückverfahren noch nicht vergeben sind. Diese Studienplätze werden von den Hochschulen in der Regel in Losverfahren vergeben. Daran können auch Interessierte teilnehmen, die sich zuvor nicht beworben hatten.
Einschreiben für einen Studiengang
Vor der Einschreibung muss noch einmal geprüft werden, ob alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorhanden sind. Damit sollte man auf keinen Fall bis zum letzten Tag warten, damit eventuell doch noch fehlende Unterlagen fristgerecht nachgereicht werden können.
Viel Erfolg!